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Renovierungsbonus Italien 2026 — was gilt
Italienische Steuerabzüge · Stand Oktober 2026

Renovierungsbonus Italien 2026: was gilt und wie man ihn nicht verliert.

Das italienische Haushaltsgesetz 2026 hat für das ganze Jahr 2026 einen Abzug von 50 % für Arbeiten am Hauptwohnsitz und 36 % für andere Immobilien bestätigt. Hier Sätze, Obergrenzen, verwandte Boni und die Unterlagen, die unsere Techniker erstellen.

50 % Hauptwohnsitz36 % andere ImmobilienObergrenze 96.000 €Stand Oktober 2026
Kurz gesagt

Italienische Wohnboni im Jahr 2026

Für Ausgaben im Jahr 2026 beträgt der Abzug von der italienischen Einkommensteuer (IRPEF) für die Gebäudesanierung 50 % am Hauptwohnsitz und 36 % bei anderen Immobilien, mit einer Obergrenze von 96.000 € pro Einheit, verteilt auf 10 Jahresraten. Der Ecobonus für energetische Maßnahmen folgt denselben Sätzen. Der Möbelbonus ist mit einer Obergrenze von 5.000 € verlängert. Ab 2027 sollen die Sätze auf 36 % und 30 % sinken. Der Bonus von 75 % für barrierefreie Umbauten entfällt.

Hauptwohnsitz
50 %
Andere Immobilien
36 %
Obergrenze
96.000 € pro Einheit
Raten
10 Jahre
Möbelbonus
Obergrenze 5.000 €
Ab 2027
36 % / 30 %
Welche Arbeiten

Was abzugsfähig ist

01

Außerordentliche Instandhaltung

Erneuerung von Leitungen und Bädern, Versetzen von Wänden, Fenstertausch mit Änderungen.

02

Umbau

Arbeiten, die die Immobilie verändern, mit den nötigen Genehmigungen.

03

Energieeffizienz (Ecobonus)

Außendämmung, Fenster, gedämmte Dächer, effiziente Heizung mit den Anforderungen (seit 2025 ohne reine Gaskessel).

04

Gemeinschaftsteile

Arbeiten an Fassaden, Treppen und Gemeinschaftsanlagen, auch laufende Instandhaltung.

05

Sismabonus

Erdbebenertüchtigung, verlängert zu den Sätzen des Hauptwohnsitzes.

06

Möbelbonus

Möbel und Großgeräte für die renovierte Immobilie, bis 5.000 €.

So verlieren Sie ihn nicht

Die Unterlagen, die wirklich zählen

  1. Richtige GenehmigungCILA, SCIA oder Erklärung der genehmigungsfreien Arbeit: ohne sie ist der Abzug gefährdet.
  2. Spezielle ÜberweisungZahlung per eigener Abzugsüberweisung (bonifico parlante) mit Verwendungszweck, Steuernummer des Begünstigten und USt-Nummer der Firma.
  3. Detaillierte RechnungenAuf den Abzugsberechtigten ausgestellt, mit klarer Leistungsbeschreibung.
  4. ENEA-MeldungFür Ecobonus und einige Renovierungsarbeiten, binnen 90 Tagen nach Fertigstellung.
  5. NachweiseTechnische Anforderungen, Konformitätserklärungen der Anlagen und Produktdatenblätter.
Wichtiger Hinweis

Prüfen Sie immer mit Ihrem Steuerberater

Diese Seite fasst die Regeln im Oktober 2026 nach dem italienischen Haushaltsgesetz 2026 zusammen. Die Abzüge mindern die italienische Einkommensteuer und hängen von der steuerlichen Situation ab (Steuerpflicht in Italien, Eigentumsrecht, Wohnsitz): Sprechen Sie vor einer Entscheidung mit Ihrem Steuerberater.

Wir übernehmen die technische Seite: Wir prüfen die Abzugsfähigkeit, erstellen Genehmigungen, Nachweise und ENEA-Meldung und stellen Rechnungen mit den richtigen Angaben aus. Siehe auch Baugenehmigung in Italien.

Garantien

Renovieren mit den richtigen Boni

Kostenlose Besichtigung und AngebotWir kommen vorbei, messen auf und erstellen ein detailliertes Angebot Position für Position, unverbindlich.
Schlüsselfertiger FestpreisDer vereinbarte Preis ist der Endpreis: keine Überraschungen nach Baubeginn.
Termine im VertragBeginn und Fertigstellung schwarz auf weiß, mit vollständigem Bauzeitenplan.
Ein AnsprechpartnerEine Person koordiniert Handwerker, Lieferanten und Genehmigungen und hält Sie auf dem Laufenden.
FAQ

Fragen zum Renovierungsbonus 2026.

Wie viel lässt sich 2026 für den Hauptwohnsitz absetzen?

50 % der 2026 getätigten Ausgaben, bis 96.000 € pro Einheit, verteilt auf 10 Jahresraten.

Und für eine Zweitwohnung oder Mietimmobilie?

36 %, mit derselben Obergrenze von 96.000 €.

Kann ein nicht in Italien ansässiger Eigentümer die Abzüge nutzen?

Die Abzüge mindern die italienische Einkommensteuer (IRPEF): Sie nützen nur bei steuerpflichtigem Einkommen in Italien. Klären Sie Ihren Fall mit einem italienischen Steuerberater.

Was ändert sich 2027?

Nach aktueller Regelung sinken die Sätze auf 36 % am Hauptwohnsitz und 30 % bei anderen Immobilien. Wer die Arbeiten auf 2026 vorziehen kann, sichert die höheren Sätze.

Gibt es noch Rechnungsrabatt oder Kreditabtretung?

Für die meisten neuen Arbeiten nein: Heute gilt der Abzug in der Steuererklärung, mit wenigen gesetzlichen Ausnahmen.

Übernehmen Sie die ENEA-Meldung?

Ja, für die von uns ausgeführten Arbeiten erstellen wir die ENEA-Meldung und die technischen Unterlagen.

Nutzen Sie die Boni, solange sie bei 50 % liegen.

Nennen Sie uns Immobilie und Arbeiten: Wir prüfen die Abzüge und erstellen ein Festpreisangebot.

Wir antworten innerhalb von 24 Arbeitsstunden. Lieber telefonieren? Rufen Sie +39 388 470 6887 an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.

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